Die Themen:
Naturschutz im Hobby
- von Miriam Keul

Für Anhänger der "guten alten Zeit", sprich Hobbyisten, historische Darsteller oder Betreiber experimenteller Geschichte ist das Thema Natur- und Artenschutz ein heißes Eisen. Einerseits sind aufgrund der Geschichte Tierteile (Felle, Federn oder Knochen) wichtige Dinge um authentisch richtige Kleidungsstücke anzufertigen. Andererseits stehen viele der damals zahlreichen Tiere heute generell oder regional unter Schutz und daher nur bedingt oder gar nicht mehr zur Verarbeitung zur Verfügung. Gerade im Bereich "Indianistik" steht man hier vor großen Schwierigkeiten.
Trotz aller Authentizät soll und darf ein Hobbyist (und alle anderen) bei der Ausübung seines Hobbys die geltenden Regeln und Bestimmungen aber nicht außer Acht lassen. Dabei ist es wichtig, daß er zunächst überhaupt weiß, welche verschiedenen Bestimmungen existieren und wie er sich demnach zu verhalten hat.
Viele gehen nach dem Motto "Unwissenheit schütz vor Strafe" oder vertreten stolz die Ansicht "Bloß nicht erwischen lassen heißt die Devise" und auch die Mühe die man hat, die Bestimmungen und Regeln ausfindig zu machen, werden gerne als Vorwand für Verstöße genommen.
Es muß aber im Sinne von uns allen sein, daß die Tier- und Pflanzenwelt in ihrer Vielfalt erhalten bleibt und so sollte jeder seinen Beitrag dazu beisteuern. Dies erfordert oftmals nicht einmal eine besondere Anstrengung, sondern kann allein schon dadurch erreicht werden, daß man etwas nicht tut. Zum Beispiel Federn geschützter Vögel, Felle aussterbender Tiere oder unter Schutz stehende Pflanzen nicht für die Erstellung seines Equipments einkauft, eintauscht oder verwendet.
Oft gibt es einfache Methoden mit denen man Plagiate dieser Produkte erstellen kann, oder man steckt eben seine Nase ein wenig tiefer in die Bücher und findet so Alternativen.
Es darf gerade für Anhänger der "Back to the roots"-Mentalität, wie man sie für diese Art der Freitzeitbeschäftigung haben muß, kein Thema sein, daß Natur- und Umweltschutz Teil der Figuren, Ausstattung und des Verhaltens ist.
Wer macht schließlich schon gerne ein Lager an einem tierlosen Wald oder stellt sein Zelt vornehmlich an einem verschmutzten Bachlauf auf?
Es ist ähnlich wie bei Informationen zu den geschichtlichen Hintergründen und Figuren - schwierig, die richtigen Quellen zu finden. Deshalb hier eine Übersicht der wichtigsten Bestimmungen und einige Fundstellen im Internet im Anschluß:

Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA)
Der eigentliche Name dieser Schutzbestimmung lautet "Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten und freilebender Tiere und Pflanzen" und wurde 1973 geschlossen, um Tier- und Pflanzenarten vor Handelsinteressen zu schützen, die sie in ihrem Bestand gefährden oder sie annähernd ausrotten.
Die gefährdeten Arten sind im WA entsprechend dem Grad ihrer Schutzbedürftigkeit in drei Anhängen aufgelistet. Für sie gelten dadurch im internationalen Handel unterschiedlich starke Beschränkungen. Die Anhangslisten werden alle zwei Jahre auf der WA-Vertragsstaatenkonferenz aktualisiert.
Bis heute sind mehr als 144 Staaten dem WA beigetreten. In Deutschland ist das WA seit 1976 gültig. Die Europäische Union (EU) hat seit 1984 durch eine Verordnung alle Mitgliedstaaten zur Anwendung des WA verpflichtet. Um einen, den Europäischen Bedinungen entsprechenden Artenschutz zu schaffen, wurden mit Wirkung zum 1. Juni 1997 neue Rechtsgrundlagen verabschiedet.

CITES
CITES (Convention on International Trade in Endagered Species of Wild Fauna and Flora) trat im Juli 1975 in Kraft. Die heute 152 angehörigen Mitgliedsstaaten kommen darin überein, den kommerziellen internationalen Handel mit gefährdeten Tieren und Pflanzenarten, die in einer entsprechenden Liste geführt werden. Anders als beim WA hat die CITES darüber hinaus noch ein Auge auf den Handel mit Tieren und Pflanzen die gefährdet werden könnten. Zur Anwendung und Umsetzung dieser internationalen Bestimmungen gibt es die

EU Wildlife Trade Regulations
Die beiden Bestimmungen, Council Regulation (EC) no. 338/97 und Commission Regulation (EC) No. 939/37 wurden im Juni 1997 eingeführt und stellen die Europäische Rechtsgrundlage des WA und des CITES dar.
Die Bestimmungen des Europarates (Council Regulation) regelt dabei den Handel mit wilder Fauna und Flora seit 1997 neu. Nötig wurde diese neue Regelung um die neugewonnenen Erkenntnisse seit der 1984 verabschiedeten Gesetze in den Bestimmungen zu verankern, um den heutigen Handelsstrukturen Rechnung zu tragen und die neue Situation hinsichtlich der innereuropäischen Grenzen ebenfalls nicht außer Acht zu lassen.
Die Bestimmungen der Europäischen Kommission (Commission Regulation) legt die eigentlichen Regeln für die Mitgliedstaaten fest, um die Europaratsvorgaben im Land umzusetzen.

Bundesnaturschutzgesetz / Bundesartenschutzgesetz
Das sind die rechtlichen Vorschriften auf nationaler Ebene. Sie enthalten Durchführungsvorschriften und Schutzbestimmungen, die über die internationalen Regelungen hinausgehen. In der Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung findet man die unter Schutz gestellten heimischen Tier- und Pflanzenarten, deren Bestand durch den Menschen bedroht wird; also europäische Vogelarten (soweit diese nicht dem Jagdrecht unterliegen), viele europäische Reptilien-, Amphibien- und Insektenarten sowie eine grosse Anzahl von Pflanzenarten

Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Konvention von Rio)
Anläßlich der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung wurde 1992 das Übereinkommen über die biologische Vielfalt von 153 Staaten und der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet. Ziel der Konvention ist, weltweit den Schutz von Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume zu gewährleisten und den darin geborgenen Reichtum zu erhalten.

EG-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume
sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie)
Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie trat im Juni 1992 nach mehrjährigen Verhandlungen in Kraft. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, unter dem Namen "Natura 2000" ein kohärentes Netz besonderer Schutzgebiete einzurichten. Ziel der Richtlinie ist es die natürliche Artenvielfalt zu bewahren und die Lebensräume von wildlebenden Pflanzen und Tieren zu erhalten oder wiederherzustellen.

Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wat- und Wasservögel, von internationaler Bedeutung (Ramsar-Konvention)
Das Übereinkommen trat 1971 in Kraft und wurde inzwischen von mehr als 100 Staaten unterzeichnet. Ziel der Konvention ist es, im weltweiten Maßstab bedeutende Feuchtgebiete zu schützen und ihre Entwicklung zu sichern.

EG-Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten
Die EG-Vogelschutzrichtlinie vom April 1979 verpflichtet die Mitgliedstaaten, Schutzgebiete einzurichten, die Pflege und ökologisch sinnvolle Gestaltung derer Lebensräume auch außerhalb von Schutzgebieten zu gewährleisten und zerstörte Lebensräume wiederherzustellen. Darüber hinaus bezweckt die Richtlinie den Schutz der Vögel vor dem direkten menschlichen Zugriff.

Berner Konvention
Das Übereinkommen wurde 1979 verabschiedet. Es regelt vor allem über Anhänge den verschieden strengen Schutz von Pflanzen- und Tierarten und verbietet bestimmte Fang- und Tötungsmethoden sowie Formen der Nutzung.

Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (Bonner Konvention)
Das Übereinkommen wurde 1979 verabschiedet.Es regelt vor allem über Anhänge den verschieden strengen Schutz von Pflanzen- und Tierarten und verbietet bestimmte Fang- und Tötungsmethoden sowie Formen der Nutzung. Die Konvention wurde 1979 abgeschlossen; für Deutschland wurde sie am 1.10.1984 verbindlich.

Mehr dazu im Internet:

Bundesamt für Naturschutz http://www.bfn.de
CITES http://www.cites.org
EU Wildlife Trade Regulation http://www.wcmc.org.uk
Die Rote Liste http://www.wcmc.org.uk/species/animals/animal_redlist.html
Würzburg Online (Rechtserläuterungen) http://www.wuerzburg.de/rathaus/amt/naturschutz/artenschutz/
Pro Wildlife http://www.prowildlife.de
Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artschutz Rechtsübersicht http://www.bna-ev.de/
Revier aktiv (inkl. CITES Liste) http://www.revier-aktiv.de/hilart.asp

 

 

 


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